Ralf Willer

Folienabdichtung, Dachbegrünung,
Schwimmteiche,Zierbecken, Koiteiche

Hamdorfer Weg 7, D - 23795 Negernbötel
Kreis Segeberg,
Tel. 0 45 51 / 99 34 51
E-Mail: info@folien-willer.de, www.folien-willer.de

Für alle Dacharbeiten gelten die Regeln des Reisegewerbes nach §55 GewO

Dachbegrünung? - Warum!

Auf die Frage, warum Dachbegrünungen so beliebt und immer häufiger auf unseren Häusern und Carports zu sehen sind, gibt es eine einfache und schnelle Antwort:

Begrünte Dächer sind einfach schön!

und darüber hinaus noch eine Reihe weiterer guter Gründe:

Ein begrüntes Dach holt die Natur ans Haus
  • Verlängerte Lebensdauer der Dachabdichtung
  • Wertsteigerung des Gebäudes durch Dachbegrünung
  • Verbesserung des Wohnumfeldes für den Menschen, besonders bei einsehbaren bzw. begehbaren Dachbegrünungen
  • Kosteneinsparung bei Flachdächern durch Wegfall der regelmäßigen Sanierung und Instandhaltung
  • Lärmminderung
  • Verbesserung des Kälte- und Wärmeschutzes- Energieeinsparung
  • Bindung von Staub- und Luftschadstoffen, Filterung von Schadstoffen aus den Regenniederschlägen - Bleireduzierung von 99%, -Cadmiumreduzierung 96%
  • Schutz von Elektro-Smog
  • Ausgleichzahlungseinsparung für die Überbauung der Natur, da die Dachbegrünung als Ausgleichsmaßnahme nach dem BNSchG anerkannt wird.
  • Dachbegrünungen werden in größeren Städten als nicht versiegelte Fläche anerkannt, ganz oder teilweise greift die Befreiung der Niederschlagswassergebühren. In vielen weiteren Städten soll dieser Ansatz übernommen werden.
  • doppelte Lebensdauer eines Gründaches im Vergleich zu einem einfachen Dach.
  • Regenwasserrückhaltung und Minimierung der Niederschlagsabflussspitzen.
  • zusätzlicher Schutz der Dachabdichtung vor Witterungseinflüssen, wie z.B. Hagel oder Eis
  • Ausreichender Brandschutz gem. DIN 4102 T 7
  • Förderung durch Zuschüsse beim Bau von Dachbegrünungen durch einige Städte und Gemeinden

Bei der Auswahl des Pflanzensortiments gehen wir gern auf Ihre Wünsche ein!

Für alle Dacharbeiten gelten die Regeln des Reisegewerbes nach §55 GewO
 
Sie bauen selbst?

Wir liefern Ihnen gern alles, was Sie dazu benötigen:

  • Material
  • Werkzeug
  • Zubehör

Natürlich stehen wir Ihnen auch hier mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite und beraten Sie in allen Fragen.

Fordern Sie unser Angebot an.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden Datenschutzerklärung