Ralf Willer

Folienabdichtung, Dachbegrünung,
Schwimmteiche,Zierbecken, Koiteiche

Hamdorfer Weg 7, D - 23795 Negernbötel
Kreis Segeberg,
Tel. 0 45 51 / 99 34 51
E-Mail: info@folien-willer.de, www.folien-willer.de

Für alle Dacharbeiten gelten die Regeln des Reisegewerbes nach §55 GewO

Flachdachreinigung und Wartung

Auch Flachdächer sind Wind und Wetter ausgesetzt. Herumwirbelnde Äste und Laub tun ihr Übriges. Blätter und Unrat setzen sich am Abfluss fest und verhindern die Dachentwässerung. Bei Sturm umherfliegende Gegenstände, schwere Äste zum Beispiel, können schlimmstenfalls die Dachhaut beschädigen. Starkregen nehmen zu.

Daher sollte Ihr Flachdach regelmäßig gereinigt und überprüft werden.
Wir übernehmen das für Sie.

Flachdächer sollten einmal im Jahr gereinigt und kontrolliert werden. Besonders Ablaufgitter, Entwässerungsrinnen und Notüberläufe müssen frei sein, damit gefährlicher Wasserrückstau vermieden wird. Das extrem hohe Gewicht größerer Mengen Wasser kann zu Schädigungen im Bauwerk und zu Wassereintritt führen.

vorher

Flachdachreinigung

Laub und Äste lagern sich auf dem Dach ab, faulen und verstopfen die Abflüsse.

nachher

Flachdachwartung

Das Dach wurde gereinigt und auf Schäden untersucht. Die Abflüsse sind wieder frei.

Ein regelmäßiger Wartungscheck mit gleichzeitiger Reinigung sollte etwa einmal jährlich durchgeführt werden. Wenn Sie diesen Rhythmus einhalten wird Ihr Dach es Ihnen mit einer langen Lebensdauer danken.

Regelmäßige Wartung und Reinigung Ihres Flachdaches

Um alle Funktionen und eine lange Lebensdauer Ihres Flachdaches sicher zu stellen bieten wir

Wartungsverträge

mit folgenden Leistungen an.

  • Gründliche Reinigung der Dachoberfläche.
  • Reinigen von Dachgullys und sonstigen Entwässerungsteilen
  • Beseitigung von Verunreinigungen und Ablagerungen an den Kontrollschächten
  • Optische Überprüfung der Dichtfunktion an den An- und Abschlüssen
  • Überprüfung der mechanischen Festigkeit der Profile, Lüftungselemente, Lichtkuppeln, Anschlussvorrichtungen etc.
Wir beraten Sie gern!
Für alle Dacharbeiten gelten die Regeln des Reisegewerbes nach §55 GewO
 
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