Gründächer Dachbegrünung Dachbegrünung

Blickfänge schaffen

Dachbegrünung

Dachbegrünung

Die ökologischen und ökonomischen Funktionen und Wirkungen von Dachbegrünungen sind sehr vielfältig und gewinnen zunehmend an Bedeutung. Eine längere Lebensdauer und die Energieeinsparungen eines Gründaches durch erhöhten Wärmeschutz sind nur einige der Gründe für eine Dachbegrünung neben dem „natürlich schönen Aussehen“.

Dachbegrünung? – Warum!

Auf die Frage, warum Dachbegrünungen so beliebt und immer häufiger auf unseren Häusern und Carports zu sehen sind, gibt es eine einfache und schnelle Antwort:

Begrünte Dächer sind einfach schön!

und darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer guter Gründe:

  • Verlängerte Lebensdauer der Dachabdichtung
  • Wertsteigerung des Gebäudes durch Dachbegrünung
  • Verbesserung des Wohnumfeldes für den Menschen, besonders bei einsehbaren bzw. begehbaren Dachbegrünungen
  • Kosteneinsparung bei Flachdächern durch Wegfall der regelmäßigen Sanierung und Instandhaltung
  • Lärmminderung
  • Verbesserung des Kälte- und Wärmeschutzes- Energieeinsparung
  • Bindung von Staub- und Luftschadstoffen, Filterung von Schadstoffen aus den Regenniederschlägen – Bleireduzierung von 99%, -Cadmiumreduzierung 96%
  • Ausgleichzahlungseinsparung für die Überbauung der Natur, da die Dachbegrünung als Ausgleichsmaßnahme nach dem BNSchG anerkannt wird.
  • Dachbegrünungen werden in vielen Städten als nicht versiegelte Fläche anerkannt, ganz oder teilweise greift die Befreiung der Niederschlags­wassergebühren.
  • doppelte Lebensdauer eines Gründaches im Vergleich zu einem einfachen Dach.
  • Regenwasserrückhaltung und Minimierung der Niederschlagsabflussspitzen.
  • zusätzlicher Schutz der Dachabdichtung vor Witterungseinflüssen, wie z.B. Hagel oder Eis
  • Schutz vor Elektro-Smog
  • Ausreichender Brandschutz gem. DIN 4102 T 7
  • Förderung durch Zuschüsse beim Bau von Dachbegrünungen durch einige Städte und Gemeinden

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Über 30 Jahre Erfahrung in der Folienabdichtung

Wir arbeiten weit über die Grenzen des Kreises Segeberg hinaus zwischen Hamburg, Kiel, Lübeck und Neumünster in den Kreisen Lauenburg, Stormarn, Segeberg, Plön, Ostholstein, Rendsburg, Steinburg und Dithmarschen und auch weiter. Fragen Sie uns.

Für alle Dacharbeiten gelten die Regeln des Reisegewerbes nach §55 GewO