Blickfänge schaffen
Dachbegrünung
Beste Pflege für Ihr Gründach
Extensive Dachbegrünung –
Begrünung durch Kräuter und Gräser
Die Extensive Dachbegrünung beschränkt sich auf die flächendeckende Bepflanzung mit niedrigen, genügsamen Bodendeckern, Sedum-Arten, Wildkräutern und Gräsern, die sich weitgehend selbständig erhalten und vermehren. Dabei zählen Sedumpflanzen zu den robustesten.
Zur Pflege einer so gestalteten Dachbegrünung ist ein Kontrollgang im Jahr ausreichend.
Intensive Dachbegrünung –
Begrünung durch Stauden und Gehölze
Intensive Dachbegrünungen umfassen Pflanzungen von Stauden und Gehölzen sowie Rasenflächen und Bäumen. In den Möglichkeiten der Nutzungs- und Gestaltungsvielfalt sind sie bei entsprechender Ausstattung mit bodengebundenen Freiräumen vergleichbar. Die intensive Dachbegrünung ist in der Regel nur auf Flachdächern sinnvoll. Die verwendeten Pflanzen stellen hohe Ansprüche an den Schichtaufbau und an die regelmäßige Wasser- und Nährstoffversorgung. Die Höhe des Gesamtaufbaus beträgt etwa 25-100 cm.
Diese Begrünungsform ist nur durch regelmäßige Pflege dauerhaft zu erhalten.
Pflege- und Wartungsarbeiten
Die langfristige Funktionsfähigkeit von Dachbegrünungen setzt vegetationstechnische Pflegearbeiten und abdichtungstechnische Wartungsarbeiten voraus. Auf Basis der Richtlinien für Dachbegrünungen sowie der Richtlinien für Dächer mit Abdichtungen bieten wir Ihnen Wartungsverträge mit folgenden Leistungen an:
Wartungsvertrag:
- Düngen der Grünflächen nach Bedarf
- Reinigen von Dachgullys und sonstigen Entwässerungsteilen
- Optische Überprüfung der Dichtfunktion an den An- und Abschlüssen
- Überprüfung der mechanischen Festigkeit von Profilen, Lüftungselementen, Lichtkuppeln, Anschlussvorrichtungen etc.
- Beseitigung von Verunreinigungen, Ablagerungen und Einwurzelungen an den Kontrollschächten
- Entfernung und Abfuhr von unerwünschtem Fremdwuchs
Über 30 Jahre Erfahrung in der Folienabdichtung
Wir arbeiten weit über die Grenzen des Kreises Segeberg hinaus zwischen Hamburg, Kiel, Lübeck und Neumünster in den Kreisen Lauenburg, Stormarn, Segeberg, Plön, Ostholstein, Rendsburg, Steinburg und Dithmarschen und auch weiter. Fragen Sie uns.
Für alle Dacharbeiten gelten die Regeln des Reisegewerbes nach §55 GewO